Mein Ziegelhaus – ein Traum soll Wirklichkeit werden!
Welche Vorschriften sind einzuhalten?
- Wichtigster Bestandteil zur Realisation eines jeden Bauvorhabens ist die Baugenehmigung.
Ausnahme ist das Freistellungsverfahren, wobei die im Bebauungsplan festgelegten Vorschriften eingehalten werden müssen. - Die Vollständigkeit der bautechnischen Unterlagen zur Bauausführung ist zu prüfen.
- Alle verwendeten Produkte müssen bauaufsichtlich zugelassen sein.
- Bei Baubeginn – nicht zur Genehmigung – müssen die notwendigen Nachweise für Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz sowie Standsicherheit vorhanden sein.
- Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
- Die notwendigen Versicherungen für Personen und Sachen sind abzuschließen, z.B.:
- Bauleistungsversicherung: Sie deckt Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen sowie am Baumaterial ab, die während der Bauzeit unvorhergesehen eintreten. Das können Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl fest eingebauter Teile, Vandalismus oder andere Ursachen sein, die nicht mehr nachvollziehbar sind.
- Unfallversicherung für Bauhelfer.
- Haftpflichtversicherung: Wenn andere wegen Ihres Bauvorhabens zu Schaden kommen und Schadenersatz wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gefordert wird, schützt Sie eine Haftpflichtversicherung.
- Baubeginn- und Baufertigstellungsanzeige nicht vergessen! Diese liegen in der Regel dem Bauantrag bei.